(Allgemeine Geschäfts-Bedingungen)
1. Allgemeines
Für die Lieferungen unserer Erzeugnisse sind ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend. Sie gelten als vom Käufer angenommen, sofern er nicht unverzüglich wiederspricht. Technische Änderungen bleiben stets vorbehalten.
2. Preise in CHF
Alle Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für Lieferung frei Haus oder frei Bahnstation (Normalfracht) und für Stahlleitungsrohr Lieferung, ohne Ablad soweit mit vollem 40 Tonnen Sattelzug Zufahrt möglich, exkl. MwSt. Bei Bestellungen unter CHF 3’500.– oder bei Expresslieferungen werden die Versandkosten dem Empfänger belastet. Mindestbestellwert: Bitte beachten Sie, dass wir Kleinaufträge unterhalb eines Mindestbestellwertes von CHF 300.– nur gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– ausführen können.
3. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen oder nach Vereinbarung netto zu erfolgen.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auch bei Frankolieferung auf den Besteller über, wenn die Ware Werk verlässt. Wird der Versand aus Gründen, welche nicht von Indufer zu vertreten sind, verzögert oder verunmöglichst, ist Indufer berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers einzulagern.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Indufer. Indufer ist berechtig, auf Kosten des Bestellers den Eigentumsvorbehalt in entsprechenden, öffentlichen Registern eintragen zu lassen.
6. Lieferfristen
Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne jede Gewähr. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert, wenn sich Lieferanten von Indufer im Lieferverzug befinden, wenn ohne ein Verschulden von Indufer Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen oder wenn Fälle höherer Gewalt eintreten. Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf ein ausschliessliches Verschulden von Indufer zurück, erwächst dem Besteller hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
7. Prüfung und Mitteilung von Beanstandung
Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte Mängel umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere, aber innerhalb der Gewährleitungsfrist festgestellte Mängel sind umgehen, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach deren Feststellung, schriftlich zu rügen.
8. Gewährleistung
Für Fehler, die auf fehlerhafte Werkstoffe oder mangelhafte Arbeit zurückzuführen sind, haften wir für die Dauer von zwei Jahren nach Gefahrenübergang. Für Folgeschäden und Auswechslungskosten leisten wir keinen Schadenersatz.
9. Rücksendungen
Rücksendungen, die nicht auf vertragswidriges Verhalten von Indufer zurückzuführe sind, bedürfen vorgängiger Zustimmung von Indufer. Für Rücksendungen werden dem Besteller Hinfracht sowie eine pauschale Umtriebsgebühr von 30% des Fakturbetrages belastet. Kundenspezifische Sonderanfertigungen, schmutzige oder beschädigte Waren sowie Artikel, die nicht mehr den aktuellen Ausführungen entsprechen sind generell von der Möglichkeit einer Rücksendung ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist am Sitz von Indufer. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Bezirksgerichtsstand ist CH-8952 Schlieren